Bohranzeige Online Berlin

Willkommen bei der Bohranzeige Online für Berlin. Mit Hilfe dieses Portals können Bohrungen zur Anzeige gebracht werden, die im Bundesland Berlin durchgeführt werden sollen. Diese nutzerfreundliche Anwendung wird das Meldeverfahren vereinfachen und beschleunigen. Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden Hinweise zur Anzeigepflicht von Bohrungen und den rechtlichen Hinweis.

Anzeigepflicht für Bohrungen

Alle geologischen Untersuchungen, darunter insbesondere Bohrungen, müssen gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) der Landesgeologie in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (§8 GeolDG).

Rechtlicher Hinweis

Vor Bohrbeginn müssen eventuell behördliche Zulassungsverfahren durchgeführt werden.